DIE LTD COMPANY IN DEUTSCHLAND
Der Kanzleiinhaber Herr Rechtsanwalt Dipl. jur (Dr. jur. UK) Georgios Terzakis, hat sich bereits während seines Studiums an der Universität Bielefeld und seiner Promotion in London mit der englischen LTD Company beschäftigt und zwar schon zu Zeiten, als unter Anwendung der so genannten SITZTHEORIE vor den richtungsweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (zuerst Centros Urteil 1999, sowie „Überseering“ vom 05.11.2002 und „ Inspire Art“ vom 30.09.2003) , die Existenz einer im Ausland gegründeten Gesellschaft , die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hatte, schlicht verneint wurde. Nun , Gott sei Dank, änderte sich das dann nach der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003, der auch in der deutschen Rechtsrealität die volle Rechts- und Parteifähigkeit der LTD Company anerkannte (BGH NJW 2003 , 1461) , so dass es heute lediglich darum geht festzustellen, ob nach den persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen, die LTD Company wirklich DIE geeignete Rechtsform ist, oder ob auf eine der traditionellen Formen des deutschen Rechts zurückzugreifen ist, wobei wir auch hierbei gerne unsere Dienste anbieten.
Bevor es also losgeht und wir Ihnen hier zu einzelnen Fragestellungen einige Informationen geben, die Appetit auf mehr machen sollen, möchten wir klarstellen, dass wir hier weder eine wissenschaftliche Abhandlung publizieren wollen, noch Mitbewerber und Kollegen mit Zitaten und pseudowissenschaftlichen Erkenntnissen beeindrucken möchten und natürlich wollen wir auch nicht unser gesamtes „know how“ preisgeben, denn dies haben wir uns in über 10 Jahren Studium und Praxis der LTD erarbeitet und davon sollen nur wir und unsere Mandanten profitieren. Die hier gegebenen Informationen sind insoweit nur erste Anregungen und wir ermuntern Sie das persönliche Gespräch zu besuchen und uns Ihre Fragen, am besten vorab per e-mail zu unterbreiten.


