Die Organe der LTD
1. Der Director
= Geschäftsführer leitet , ggf. mit den anderen Direktoren zusammen (board of directors) die Geschäfte der Firma. Der erste Director = Geschäftsführer der Gesellschaft wird mit der Gründung ernannt, weil ohne Directors die Gesellschaft nicht handlungsfähig ist.
Besondere Qualifikationen sind für das Amt des Directors nicht erforderlich. Eine Besonder-heit des englischen Rechts ist, dass auch juristische Personen, also andere LTD’s die Rolle des Directors übernehmen können. Die Gesellschafter der LTD können den Director jederzeit ohne besonderen Grund durch einfachen Gesellschafterbeschluss abberufen.
Der Director ist verpflichtet zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (in good faith). Er ist ferner verpflichtet die englischen Jahresabschlüsse, ebenso wie den Jahresbericht (annual return) beim Registrar binnen 10 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres einzureichen. Verletzen die Directors Ihre Pflichten, so haften Sie gegenüber der LTD auf Schadensersatz.
2. Der Secretary
= Gesellschaftssekretär nimmt gewisse Verwaltungsaufgaben wahr und hat keine besondere Managementfunktion. Die Person des Secretary ist aber vorgeschrieben und darf nicht mit der Person des Directors übereinstimmen. Wenn Sie keinen Secretary stellen können, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie gegen 250,00 Euro per Anno + UST.
3. Die Generalversammlung
= General Meeting, ist die Mitgliederversammlung, oder Versammlung der Gesellschafter der LTD. Diese treffen die Entscheidungen (resolutions)
etwa über die Verwendung der Gewinne usw.


