• Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

Kanzlei Terzakis

 

Die Anmeldung Ihrer LTD Company beim Handelsregister


Die LTD Company ist gem. § 13 d-g des Handelsgesetzbuches als ausländische Gesellschaft , also als Gesellschaft mit Sitz im Ausland, im deutschen Handelsregister einzutragen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn – was in den meisten Fällen der Fall sein wird- eine echte , also selbständige Zweigniederlassung in Deutschland betrieben wird. Das ist der Fall, wenn die Gesellschaft in Deutschland von dem englischen Hauptsitz rechtlich und organisatorische selbständig ist, also etwa ein eigenes Bankkonto und Geschäftsräume hat und eine eigene Buchhaltung führt. Erfolgt die Eintragung nicht, so könnte sie das Handelsregister etwa durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes erwirken, was in der Praxis allerdings selten der Fall ist. Wie auch immer, unsere Kanzlei hilft Ihnen in Zusammenarbeit mit einem deutschen Notar, Ihre LTD im deutschen Handelsregister einzutragen. Ein Notar ist hier erforderlich, da die Anmeldung Ihrer Gesellschaft zum Handelsregister gem. § 12 Abs. I HGB in öffentlich beglaubigter Form erfolgen muss. Dazu werden jedoch zusätzliche Notar- und Gerichtsgebühren notwendig, sowie unter Umständen zusätzliche Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten.

 

Die Limited LTD

uk_160
Auf diesen Seiten versuchen wir Ihnen alle relevanten Information zu geben, die Ihnen ermöglichen sollen eine fundierte Entscheidung zu treffen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht KONTAKT mit uns aufzunehmen!
ihkb
digital-frame

Anwaltshotline 24 Stunden

0521-89 49 004
Sie sprechen direkt mit Rechtsanwalt George Terzakis

Hilfe in allen Rechtssachen – Steuersachen – Strafsachen und Ausländersachen



Professionelles Webdesign