Besteuerung
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Großbritannien, nach dem der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (place of effective management) entscheidend ist. Die LTD Company wird also in Deutschland vom Grundsatz her wie eine GmbH besteuert. Dennoch ergeben sich zahlreiche Besonderheiten, denn die LTD wird gesellschaftsrechtlich vornehmlich nach englischem Recht, dem Recht also Ihres Gründungsstaates behandelt. Da zahlreiche Gestaltungen des Gesellschaftsrechts im Steuerrecht eine große Rolle spielen, sollte sich mit der steuerlichen Beratung Ihrer LTD jemand befassen, der die Möglichkeiten des deutschen Steuerrechts und des englischen Gesellschaftsrechts gut kennt.
Ansonsten gilt, dass Ihre LTD Company hier bei dem deutschen Finanzamt als Kapitalgesellschaft angemeldet werden muss. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einreichung der Unterlagen Ihrer Firma, der Eröffnungsbilanz und der Zuteilung einer deutschen Steuernummer. Ihre LTD zahlt dann ganz normal hier im Inland ihre Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Auf der Ebene des oder der Gesellschafter werden die Gewinne nach dem neueren Halbeinkünfteverfahren besteuert. Besonderheiten ergeben sich dabei nur insoweit, wie das englische Gesellschaftsrecht verschiedene, auch steuersparende Gestaltungen beeinflussen und zulassen kann, die Sie sich natürlich nicht entgehen lassen sollten und die im Einzelfall erörtert werden müssen.




