Die Anmeldung in Deutschland
Nachdem Ihre LTD mit den von Ihnen gewünschten Namen nun gegründet ist, begeben Sie sich zum Gewerbeamt um die Firma anzumelden, wobei Sie bitte unsere Unterlagen und Ihren Personalausweis mitnehmen. Die Unterlagen sind von uns bereits übersetzt und aufbereitet, so dass die Gründung normalerweise ohne Probleme vonstatten geht. Beachten Sie bitte, dass für bestimmte sog. Zulassungspflichtige Gewerbe in Deutschland eine besondere Erlaubnis „Konzession“ erforderlich ist, die auch durch eine LTD in der Regel nicht umgangen werden kann. Sprachen Sie mit uns, wenn Sie hier ein spezielles Bedürfnis haben.
Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass einige Gewerbeämter bei der Anmeldung einer selbständigen Niederlassung, die es ja zumeist tatsächlich ist, die Eintragung der Firma nach
§ 13 d und e HGB im deutschen Handelsregister bei dem Amtsgericht der Niederlassung der Firma verlangen. Dies wird zwar nicht immer verlangt, sollte aber ggf. in Kauf genommen werden, denn es ist nicht schwierig und auch nicht sehr teuer die Firma im deutschen Handelregister einzutragen.
Andererseits sollten Sie sich vehement dagegen wehren, wenn bereits die Annahme der Gewerbeanzeige verweigert wird, denn die Eintragung bei dem Handelsregister ist zwar einen Obliegenheit der Firma, soweit eine selbständige Zweigstelle vorliegt, es verstößt jedoch gegen die Europäische Zweigniederlassungsrichtlinie, bereits die Anzeige der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Firma davon abhängig zu machen, denn im Einzelfall kann die Eintragung im Handelsregister nun einmal einige Wochen dauern, so dass die LTD durch die Nichtannahme der Gewerbeanzeige tatsächlich diskriminiert wäre. Die ist nicht hinzunehmen. Die Gewerbeanzeige ist von den Gewerbeämtern ohne Vorbedingungen anzunehmen und zu bestätigen (Gewerbeanmeldung). Die LTD kann darauf hingewiesen werden, dass sie verpflichtet ist die Eintragung im Handelsregister zeitnah vorzunehmen, wobei es eine Frage des Handelsregisters ist darüber zu wachen und Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen.




