DIE STEUERN IN DEUTSCHLAND
Die LTD ist in Deutschland wie eine GmbH zu besteuern. Sie zahlt Umsatzsteuern , Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, sowie Lohnsteuer für die Arbeitnehmer. Besonderheiten gibt es dabei nicht. Trotzdem empfiehl es sich einen Berater (Rechtsanwalt und / oder Steuerberater) zu engagieren, der sich mit einer LTD gut auskennt und dieser Firmenform offen und aufgeschlossen gegenüber steht. Es hilft Ihnen nicht weiter, wenn Ihr Berater noch meint, eine LTD sei etwas „Suspektes“ und diese Unsicherheit und Berührungsangst etwa bei einer Umsatzsteuersonderprüfung oder sonstigen Betriebsprüfung dazu führt, dass er Ihre Interessen nicht so vehement verteidigt. Das ist zwar unwahrscheinlich, kommt aber vor, denn die Überzeugungskraft Ihres Beraters ist in einer Prüfung nicht ganz unwichtig. Bedenken Sie auch in diesem Zusammenhang auch, dass eine LTD ja auch einen gewissen Verwaltungs- und Beratungsbedarf hat, der nicht einfach mit einem guten GmbH – Wissen bewältigt werden kann. Es gibt Besonderheiten etwa bei der Verwendung der Erträge der Firma und Ihrer Entnahmemöglichkeiten, bei der Form und Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse und andere Punkte, mit denen sich Ihr Berater auskennen sollte. Er sollte auch die englische Sprache, oder zumindest die Schriftsprache beherrschen, so dass er im Idealfall in der Lage ist Ihnen auch ein wenig bei der Verwaltung der Firm azu helfen, was allerdings eine Sonderleistung und Qualifikation ist und sicher nicht von jedem Berater erwartet werden kann.




