Tätigkeit in England
dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit die Einzelheiten besprochen werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr tatsächlicher Verwaltungssitz in England begründet werden soll und Sie lediglich eine Betriebsstätte in Deutschland betreiben wollen. Wir helfen Ihnen in diesem Falle auch gerne bei der Erledigung Ihrer englischen Steuerpflichten und beantragen für Sie eine englische Steuernummer und Umsatzsteuernummer (VAT). Grundsätzlich wäre dann Ihre LTD in beiden Staaten steuerpflichtig, wenn etwa die Geschäftsleitung in einem Staat (Deutschland) ist, in einem anderen Staat (Großbritannien) jedoch die gewerbliche Tätigkeit durch eine dort bestehende Betriebsstätte ausgeübt wird. Unter Betriebsstätte versteht man dabei eine feste Betriebseinrichtung, in der die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.




