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Kanzlei Terzakis

Die LTD und Co KG

Eine besonders interessante Möglichkeit Vorteile des deutschen und des englischen Rechts miteinander zu verbinden ist die Rechtsform „LTD & Co KG“. Dabei wird zunächst eine LTD gegründet, welche innerhalb der Kommanditgesellschaft die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin, also der Komplementärin übernimmt. Sodann wird mit einer oder mehreren weiteren juristischen oder natürlichen Personen ein KG Vertrag geschlossen und im deutschen Handelsregister eingetragen. So bekommen Sie letztlich eine in Deutschland eingetragene Personengesellschaft, die lediglich die Besonderheit hat, dass anstelle der üblichen deutschen GmbH, nunmehr eine englische LTD die persönliche volle Haftung übernimmt, wobei die LTD bekanntlich nur mit Ihrem Haftkapital haftet.

Ein weiterer Vorteil der LTD & Co KG im Vergleich zur einfachen LTD oder GmbH ist ein steuerlicher Vorteil, denn die KG ist Personengesellschaft und hat im Gegensatz zu der GmbH und LTD einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro, wie eine natürliche Person auch. Allerdings muss man sagen, dass dieser Vorteil der LTD & Co KG bei der reinen LTD dadurch relativiert wird, dass bei einer LTD oder GmbH in der Regel die Geschäftsführer sich anstellen lassen können und durch die Verbuchung des Gehaltes und der Sozialversicherungsabgaben als Betriebsausgabe mindert sich der Gewinn der LTD ebenfalls.
Dagegen kann man sich bei einer LTD & Co KG bei der man selbst Kommanditist ist nicht anstellen lassen. Denkbar ist allenfalls eine Einstellung bei der LTD, also bei der Komplementärin.

Auch was die Praktikabilität der Firmenführung angeht, hat die KG gewisse Vorteile, denn
sie ist reine Personengesellschaft und ermöglicht im Gegensatz zu der GmbH auch etwa Privatentnahmen, so dass man nicht immer so penibel darauf achten muss, wenn man mal Geld vom Konto abheben will, dass keine verdeckten Gewinnausschüttungen vorliegen.

Zu Beachten ist bei der KG noch, dass vor der Eintragung in das Handelsregister die Kommanditisten persönlich haften nach § 176 Abs. 1 HGB, Sie sollten also die Eintragung nicht vernachlässigen und von selbst vorantreiben, wobei Sie dazu Ihren eigenen Notar beauftragen können, oder Sie die Anmeldung und Eintragung im Handelsregister durch unseren Hausnotar veranlassen können

 

ZUSATZPAKET LTD & Co KG (Optional)

  • Das Zusatzpaket LTD & Co KG kann optional bei jedem unserer drei Pakete gewählt werden und beinhaltet zusätzlich:
  • Einen individuell ausgearbeiteten KG Vertrag
  • Vorbereitung der Unterlagen für die notarielle Beglaubigung zur Eintragung in das Handelsregister (ohne Eintragungskosten des Registers und Notar)
  • Anmeldung der KG bei dem zuständigen Finanzamt.Das Zusatzpaket LTD & Co KG kostet 500,00 Euro zzgl. UST Aufpreis
 

Die Limited LTD

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