Pflichten in England
Diese Pflichten betreffen insbesondere die jährliche Abgabe des annual return (Rückmeldepflicht) und die Einreichung der Bilanz „annual accounts“ (nach der in England gebräuchlichen Form) an das englische Handelsregister in Cardiff. All diese Obliegenheiten gegenüber den englischen Behörden sollten sehr sehr ernst genommen werden, da Verstöße besonders hart und mit sehr hohen Geldstrafen geahndet werden.
So sind Sie z.B. auch gegenüber dem englischen Finanzamt gegenüber zur Abgabe der corporation tax declaration (Körperschaftsteuererklärung) verpflichtet, auch wenn Ihre LTD im Endeffekt nur in Deutschland zu besteuern ist, denn das ist dem inland revenue (englisches Finanzamt) nicht so ohne weiteres bekannt. Auch diese Pflicht ist jährlich wiederkehrend, denn es ist ja nicht ausgeschlossen, dass Sie mit Ihrer LTD in einem Jahr nur in Deutschland tätig waren, im nächsten Jahr aber doch in England Geschäfte getätigt und Umsätze erzielt haben. Unser Büro macht Ihnen dabei ein festes Serviceangebot bei dem alle Ihre englischen jährlich wiederkehrenden Pflichten gegenüber den englischen Behörden von uns überwacht werden und Sie mit einer festen Jahresgebühr alle diese Pflichten zu einem Fixpreis unter Kontrolle haben. Wir warnen auch an dieser Stelle ausdrücklich vor Agenturen, die diese Pflichten nicht so ernst nehmen, weil Sie meist den juristischen Hintergrund nicht haben und meinen, es sei ja alles kein Problem. Weit verbreitet ist etwa der Irrtum man können dem englischen Handelsregister (companies house) statt einer Bilanz nach englischen Rechnungslegungsvorschriften, einfach nur einen sogenannten „dormant account“ einreichen, Also eine Nullbilanz auf einem dafür vorgeschriebenem Formblatt. Dies ist schlicht und ergreifend falsch und kann im schlimmsten Fall zu hohen Geldbußen, ja sogar zur Begründung der persönlichen Haftung führen. Den durch die "dormant declaration" gibt die LTD ja vor nirgendwo auf der Welt tätig geworden zu sein, was nicht zutrifft, wenn die LTD eben „und nur in Deutschland Umsätze erzielt hat. Zumindest in dem Fall, in dem die Gesellschaft in Wirklichkeit hohe Schulden hat, dem englischen Handelsregister gegenüber aber erklärt gar nicht tätig geworden zu sein, zumindest in diesem Fall besteht die Gefahr der Begründung einer persönlichen Haftung. Nicht zu unterschätzen ist auch die Erfindungskraft deutscher Richter, die darauf kommen könnten, eine LTD, die selbst vorgibt nicht tätig gewesen zu sein, kann auch nicht tätig gewesen sein, also handelten in Wirklichkeit die dahinter stehenden Personen. Um das alles zu vermeiden sollten Sie mit einem kompetenten und zuverlässigen Partner zusammenarbeiten. Sie gründen ja auch eine GmbH nicht an einem Kiosk, sondern gehen zum Anwalt und zum Notar und lassen sich ausführlich und gut beraten und die LTD ist zwar besser als die GmbH , weil einfacher und flexibler zu handhaben, aber die richtige Beratung können Sie auch nicht an jeder Ecke bekommen.
Lesen Sie dazu auch bitte das Kapitel Die LTD Company in England und beachten Sie dabei unser E.S.P. Paket (Easy Service Package), mit dem Sie Ihre Pflichten in England jederzeit unter Kontrolle haben. Dieses Easy Service Package (E.S.P.) wird im Übrigen auch rege genutzt von LTD Companies, die wo anders gegründet haben, die aber mit der dortigen Betreuung nicht zufrieden sind, oder deren Gründungsagentur über Nacht einfach verschwunden ist. Wir übernehmen in einem solchen Fall die Betreuung Ihrer LTD und lassen Sie gewiss nicht im Stich, oder wir gründen für Sie, falls sie es möchten, eine gänzlich neue LTD, die dann auch vernünftig geführt wird


